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AR aktuell 3, Juni 2017, Seite 8

Basel IV oder Weiterentwicklung von Basel III? (Teil I)

Leo W. Chini

Der vorliegende Beitrag behandelt den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr 575/2013 in Bezug auf die Verschuldungsquote, die strukturelle Liquiditätsquote, Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten, das Gegenparteiausfallsrisiko, das Marktrisiko, Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Risikopositionen gegenüber Organismen für gemeinsame Anlagen, Großkredite, Melde- und Offenlegungspflichten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr 648/2012.

1. Inhalt der CRR-Novelle

Die CRR versucht, Solvabilität, Liquidität und Verschuldung der Kreditinstitute zu erfassen und das daraus resultierende Risikopotenzial zu messen. Die Reduktion des Risikopotenzials erfolgt durch die Bereitstellung von Eigenmitteln. Die Höhe der erforderlichen Eigenmittel bestimmt sich aus dem Gesamtrisikobetrag.

Die Europäische Kommission hat am einen Vorschlag für die Novellierung der Capital Requirements Regulation (CRR) vorgelegt. Die CRR versucht, Solvabilität, Liquidität und Verschuldung der Kreditinstitute zu erfassen und das daraus resultierende Risikopotenzial zu messen....

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