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AR aktuell 1, Februar 2017, Seite 31

Literaturrundschau

91 Abs 2 GewO: Die Entfernung des "unzuverlässigen" GmbH-Gesellschafters nach Gewerbe- und Gesellschaftsrecht

Michael Barnert

Langt bei einer gewerbetreibenden Gesellschaft vonseiten der zuständigen Behörde der Auftrag ein, eine Person, die „maßgeblichen Einfluss“ auf die Gesellschaft hat und einen in §§ 87 und 88 GewO genannten Entziehungsgrund verwirklicht hat, im Sinne des § 91 Abs 2 GewO zu „entfernen“, ist rasches Handeln gefragt. Oftmals stößt man dabei jedoch an gesellschaftsrechtliche Grenzen. Florian Thelen zeigt diese Grenzen in seinem Beitrag in RdW 2016, 239 auf und versucht, mögliche Lösungen, insbesondere auf gesellschaftsvertraglicher Ebene, dafür zu finden.

Durch die Bestimmung des § 91 Abs 2 GewO soll gewährleistet werden, dass in qualifizierter Weise unzuverlässige Personen von der weiteren Ausübung einer Gewerbeberechtigung durch den ihnen zukommenden maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb einer juristischen Person oder eingetragenen Personengesellschaft ausgeschlossen werden. Die Problematik dieser Bestimmung ist, 1.) dass sie einen gravierenden Eingriff in das Gesellschaftsverhältnis aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften darstellt und 2.) dass die Entfernungsaufforderung unabhängig davon ergeht, ob und wie es dem Gewerbetreibenden bzw den übrigen Gesellschaftern überhaupt rechtlich möglich ist, die betro...

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