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AR aktuell 1, Februar 2017, Seite 1

Editorial

Leo Chini

Die EU-Kommission erachtet die Intensivierung eines fairen europäischen Binnenmarktes als eines ihrer 10 wichtigsten Ziele. In diesem Zusammenhang wird die EU-Kommission im Rahmen der sogenannten „Gegenseitigen Evaluierung“ („Mutual Evaluation“) sowie der „Single Market Strategy“ Empfehlungen zur Reform von Berufsregulierungen an die einzelnen Mitgliedstaaten aussenden bzw sie hat dies teilweise schon getan (KOM [2016] 820 endgültig).

Die EU-Kommission betont dabei, dass die uneinheitlichen Regulierungsformen innerhalb der EU nicht als Problem betrachtet werden. Die Empfehlungen haben folglich nicht zum Ziel, ein einheitliches Regulationsmodell für die gesamte EU zu entwickeln. Vielmehr sollen die Empfehlungen den Mitgliedstaaten dabei helfen, regulatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, die vorhandenen Potenziale in den Bereichen Produktivität, Innovationen, Arbeitsplatzschaffung und Wettbewerbsfähigkeit besser ausschöpfen. Zahlreiche Studien bestätigen dieses vorhandene, durch Regulierungen gehemmte Wachstumspotenzial.

Die EU-Kommission wird die Umsetzung der Empfehlungen überwachen, respektiert aber die Souveränität der einzelnen Mitgliedstaaten im Bereich der Berufsregulierung, ...

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