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AR aktuell 1, Februar 2017, Seite 7

Nachhaltigkeitsberichterstattung rückt in die Verantwortung von Vorstand und Aufsichtsrat

Brigitte Frey und Josef Baumüller

Die bisherige Kür der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird zur Pflicht: Ab 2017 wird die jährliche Berichterstattung für bestimmte Unternehmen von öffentlichem Interesse (public interest entities) um ein weiteres Stück anspruchsvoller. Der Vorstand hat über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie über Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu berichten. Gleichgültig, ob die Informationen im (Konzern-)Lagebericht oder in einem gesonderten (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht offengelegt werden: In jedem Fall ist der Aufsichtsrat damit zu befassen. Hintergrund und Auswirkungen auf die Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder werden in diesem Beitrag beleuchtet.

1. Einleitung

Bereits in der Vergangenheit mussten große Kapitalgesellschaften EU-weit in ihren Lageberichten über die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren einschließlich Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange berichten.

Bereits in der Vergangenheit mussten große Kapitalgesellschaften EU-weit in ihren Lageberichten über die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren einschließlich Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange be...

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