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AR aktuell 3, Juni 2018, Seite 7

Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Aufsichtsrat

Konkretisierung der neuen Anforderungen an den Aufsichtsrat

Josef Baumüller

Durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG), BGBl I 2017/20, welches Ende 2016 in Kraft getreten ist, wurde der Umfang der Geschäftsberichterstattung für zahlreiche Unternehmen wesentlich erweitert: Anfang 2018 legen Unternehmen bzw Konzerne im Anwendungsbereich von § 243b Abs 1 bzw § 267a Abs 1 UGB nunmehr erstmalig ihre (konsolidierte) nichtfinanzielle Berichterstattung vor. Die Verantwortung für die Prüfung und damit letztendlich die Qualitätssicherung wurde vom Gesetzgeber dem Aufsichtsrat übertragen und ergänzt damit sein Aufgabenspektrum auf weitreichende Weise. Zahlreiche Fragestellungen, die hiermit einhergehen, sind allerdings noch unerschlossen bzw treten nun mit erstmaliger Anwendung der neuen Berichtspflichten in Erscheinung. Der nachfolgende Beitrag bezweckt, zentrale Themenstellungen aus Sicht des Aufsichtsrats zusammenzufassen und Lösungsvorschläge abzuleiten.

1. Einführung

Die neuen Berichtspflichten zur „nichtfinanziellen Erklärung“ bzw zum „nichtfinanziellen Bericht“ (kurz: zur nichtfinanziellen Berichterstattung), welche in § 243b bzw § 267a UGB verankert wurden, verpflichten (Mutter-)Unternehmen zu einer entsprechenden Berichterstattung für Geschäftsja...

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