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AR aktuell 2, April 2016, Seite 29

Gemeinnützigkeitsgesetz 2015: Neue Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen

Alexander Babinek

Am hat der Nationalrat das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (GG 2015) beschlossen. Das am im BGBl I 2015/160 verlautbarte GG 2015 bringt unter anderem die Erlassung eines Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes 2015 (BStFG 2015) sowie Änderungen des EStG, des KStG, des GrEStG, des StiftEG und der BAO. Diese Änderungen sind mit in Kraft getreten. Der nachstehende Beitrag bietet einen Überblick über die Neuerungen dieser Gesetzesnovelle. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt auf dem neuen BStFG 2015.

1. Einleitung

Das GG 2015 bezweckt eine Reduktion des bisherigen Verwaltungsaufwands, eine Steigerung der Effizienz im Stiftungs- und Fondswesen, eine Erhöhung von Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen und in den Vermögensstock gemeinnütziger Stiftungen sowie eine Erhöhung der Anzahl gemeinnütziger Stiftungen und quasiinternationaler Organisationen.

Das GG 2015 bezweckt eine Reduktion des bisherigen Verwaltungsaufwands, eine Steigerung der Effizienz im Stiftungs- und Fondswesen, eine Erhöhung von Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen und in den Vermögensstock gemeinnütziger Stiftungen sowie eine Erhöhung der Anzahl gemeinnütziger Stiftungen und quasi-internationaler Organisationen.

Inhaltlich bringt das...

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