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AR aktuell 5, Oktober 2015, Seite 5

Das neue Pflichtteilsrecht

Chance und Herausforderung für Unternehmen

Susanne Kalss und Christopher Cach

Mit wurde das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015) in BGBl I 2015/87 kundgemacht. Dieses sieht – abseits umfangreicher sprachlicher Adaptierungen – vor allem im Bereich des Pflichtteilsrechts inhaltliche Änderungen vor. Gemäß § 1503 Abs 7 ABGB tritt der überwiegende Teil der Reform mit in Kraft. Der folgende Beitrag liefert hierzu erste Einblicke, insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge.

1. Zielsetzungen im Wandel

1.1. Allgemeines

Mehrere Jahre wurde die Diskussion geführt, ob das Institut des Pflichtteilsrechts im Erbrecht noch seine Berechtigung hat. Den Argumenten, das Pflichtteilsrecht sei seit jeher ein fixer Bestandteil des österreichischen Erbrechts und es bedürfe eines bestimmten Anteils zur Erhaltung des Prinzips der Familienerbrechts, wurde entgegnet, dass gerade die Versorgungsfunktion der nahen Angehörigen in der überwiegenden Anzahl der Fälle nicht (mehr) erforderlich sei. Das Pflichtteilsrecht sollte zugunsten einer erweiterten Testierfreiheit weichen und werde durch andere Mechanismen bei Härtefällen (wie zB das Unterhaltsrecht) aufgefangen. Der österreichische Gesetzgeber hat sich dieser grundsätzlichen Diskussion nicht angenommen, das Pflichtteilsrecht beibehalten,...

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