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Immobilien und Umgründungen
Teil 3: Art II UmgrStG – Umwandlung
Durch die Anwendung des UmgrStG können bei Rechtsformänderungen vielfach ertragsteuerliche Folgen hintangehalten werden. Neben allgemeinen Hinweisen zu den einzelnen Artikeln des UmgrStG sollen die Besonderheiten in Zusammenhang mit der Besteuerung von involvierten Immobilien in dieser Serie behandelt werden.
1. Vorbemerkung
In den vorangegangenen Teilen dieser Serie habe ich die steuerrechtlichen Grundlagen und Auswirkungen bei Umgründungen, die Grundregeln der Immobilienertragsteuer und der Grunderwerbsteuer sowie die Folgen der Umgründung auf Immobilien im Rahmen des Art I UmgrStG dargelegt.
Ergänzend zu meinen letzten Ausführungen betreffend die Downstream-Verschmelzung weise ich noch darauf hin, dass die KSW in ihrer Stellungnahme zu den betreffenden Änderungen zum UmgrStG und zur BMF-Info betreffend Grunderwerbsteuer die Meinung vertreten hat, dass es sich bei der „Durchschleusung der Anteile“ um einen einheitlichen Vorgang handelt und es somit zu keiner zweiten Vorschreibung einer GrESt der Grundstücke, die sich in der Muttergesellschaft befunden haben, kommt. S. 70 § 1 Abs 3 GrEStG kann daher beim Auskehren der Anteile der Tochtergesellschaft an die Gesellschafter der Muttergesellschaft nicht zur Anwendung kommen. Diesen Aus...