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AR aktuell 5, Oktober 2012, Seite 20

Der Gesellschafter als Verbraucher im Schiedsverfahren

Schiedsfähigkeit gesellschafts- und stiftungsrechtlicher Streitigkeiten?

Michael Nueber

In der Entscheidung vom , 6 Ob 42/12p, hatte sich der OGH unter anderem mit der objektiven Schiedsfähigkeit von GmbH-rechtlichen Beschlussmängelstreitigkeiten gemäß §§ 41 ff. GmbHG auseinanderzusetzen, unterließ es allerdings, zur Verbrauchereigenschaft eines Gesellschafters im Sinne des § 617 ZPO Stellung zu nehmen, womit der seit Jahren bestehenden Unsicherheit in der schieds- und gesellschaftsrechtlichen Praxis ein Ende gesetzt gewesen wäre.

1. Einleitung

Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen begegnet man häufig. Der Grund dafür liegt vor allem in der Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens, der relativen Raschheit eines solchen Verfahrens, der Möglichkeit der Beteiligung der Parteien bei der Bestellung der Schiedsrichter und der nahezu weltweiten Vollstreckbarkeit des Schiedsspruches im Zuge des UN-Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen).

Durch das SchiedsRÄG 2006 wurde im Zuge der völligen Neugestaltung des Schiedsverfahrensrechts die konsumentenschutzrechtliche Bestimmung des § 617 ZPO in das österreichische Zivilprozessrecht eingefügt. Danach sind Schiedsvereinbarungen mit einem Verbraucher nur für bereits entstandene Streitigkeiten zuläss...

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