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AR aktuell 5, Oktober 2011, Seite 26

Effizienzprüfung des Aufsichtsrates

Wilhelm Rasinger

In den letzten Jahren war die Qualitätssteigerung der Tätigkeit des Aufsichtsrates ein permanentes Thema. Daher ist es naheliegend, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie und von wem die Effizienz des Aufsichtsrates überprüft werden soll.

1. Vorbemerkung

Es genügt eben nicht, nur Vorschriften und Regeln zu entwickeln, sondern es ist die Umsetzung und Anwendung in der Praxis regelmäßig zu überprüfen. Für die Tätigkeit des Aufsichtsrates hat der Gesetzgeber, aber auch der Corporate Governance Kodex, Regeln festgeschrieben, die die Effizienz der Tätigkeit dieses Gremiums erhöhen und vor allem den Erwartungshaltungen der Öffentlichkeit und des Kapitalmarktes besser entsprechen sollen.

Grundlage ist die Regel 36 des Österreichischen Corporate Governance Kodex: „Der Aufsichtsrat befasst sich jährlich mit der Effizienz seiner Tätigkeit, insbesondere mit seiner Organisation und Arbeitsweise (Selbstevaluierung).“ Ähnlich lautet die vergleichbare Bestimmung 5.6. des Deutschen Corporate Governance Kodex: „Der Aufsichtsrat soll regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen.

Die Studie zum Stand der Unternehmensaufsicht der Wirtschaftsuniversität Wien von Anfang 2011 zeigt, dass sich von d...

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