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AR aktuell 1, Februar 2011, Seite 10

Von der Hauptversammlung in den Gerichtssaal

Christopher Schrank

Wenngleich der Aufsichtsrat an sich nur eine kontrollierende Funktion ausübt, sind es doch oft seine Mitglieder, die nach außen über die Gesellschaft berichten. Standardfall einer solchen Berichtspflicht ist die Hauptversammlung, die vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats bzw. dessen Stellvertreter geleitet wird. Aber auch in Krisensituationen, wie etwa im Fall eines Konfliktes zwischen der Gesellschaft und ihrem Vorstand, sind es die Aufsichtsratsmitglieder, die an die Öffentlichkeit treten (müssen). Jüngstes Beispiel dafür ist die Flughafen Wien AG, wo der Aufsichtsrat im Konflikt mit dem Vorstand laufend, bis hin zur Nachrichtensendung im Fernsehen, Auskünfte zum Problemfall Skylink zu erteilen hatte. Sind Informationen falsch, drohen Geld- und sogar Haftstrafen. Der folgende Beitrag soll helfen, Konflikte mit dem Strafrecht zu vermeiden.

1. Einleitung

Aufsichtsräte kommen oft in die Situation, über „ihr“ Unternehmen informieren zu müssen. Adressaten dieser Informationen können die Öffentlichkeit, Gesellschafter, andere Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats oder der Abschlussprüfer sein. Dabei wird oft vergessen, dass das Gesellschaftsrecht zum Schutz vor falschen Informatio...

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