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AR aktuell 4, August 2011, Seite 8

Zur Suspendierung „verdächtiger“ Vorstandsmitglieder im Aktienrecht

Christian Feltl

Die Entscheidung über eine Suspendierung von Vorstandsmitgliedern zählt neben deren Auswahl, Bestellung und Abberufung zu den heikelsten Agenden der Personalverantwortung des Aufsichtsrates und wird insbesondere dann schlagend, wenn gegen ein Vorstandsmitglied der Verdacht einer strafbaren Handlung besteht. Der vorliegende Beitrag soll eine Hilfestellung für die dabei anzustellenden Erwägungen bieten.

1. Allgemeines

Obwohl im AktG nicht ausdrücklich geregelt, ist eine Suspendierung von Vorstandsmitgliedern – das heißt deren vorläufige Amtsenthebung durch den Aufsichtsrat – mit der in Österreich herrschenden Ansicht für grundsätzlich zulässig zu erachten. Dies ergibt sich aus einer Analogie zu § 75 Abs. 4 AktG (argumentum a maiori ad minus): Da der Aufsichtsrat den Vorstand bei Vorliegen wichtiger Gründe abberufen darf, muss er erst recht auch die weniger einschneidende Maßnahme der Suspendierung verhängen können. Erforderlich ist dazu ein Beschluss des Gesamtaufsichtsrates unter Anwendung der Aktionärsschutzklausel.

Die Suspendierung bewirkt eine vollständige Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis; dem betroffenen Vorstandsmitglied wird damit jedoch weder Vertretungsmacht entzogen noch dessen Organstel...

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