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Leitung und Überwachung im Konzern
Der vorliegende Beitrag untersucht die Reichweite der Aufgaben des Aufsichtsrats der Konzernmutter.
1. Konzernleitung
Der Konzernbegriff ist in § 15 AktG bzw. in § 115 GmbHG geregelt. Das österreichische Recht kennt aber kein durchgeregeltes organisationsrechtliches Konzernrecht. Fragen der Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Konzern sind daher nach allgemeinen aktienrechtlichen Grundsätzen zu lösen. Der Konzernvorstand, somit der Vorstand der Muttergesellschaft, verfügt bei sämtlichen Unternehmensverbindungen, somit Beziehungen zu Tochtergesellschaften, über einen weiten Ermessenspielraum, wie er die konzerninterne Leitungsstruktur ausgestalten will. Dem Konzernvorstand steht es frei, eine zentrale oder dezentrale Konzernorganisation zu wählen.
Dem Vorstand des herrschenden Unternehmens, somit der Muttergesellschaft, obliegen konzernbezogene Leitungspflichten, somit Leitungspflichten, die sich nicht isoliert auf die Muttergesellschaft beschränken, sondern die die Tochtergesellschaften mit einbeziehen.
Dem Vorstand des herrschenden Unternehmens, somit der Muttergesellschaft, obliegen konzernbezogene Leitungspflichten, somit Leitungspflichten, die sich nicht isoliert auf die Muttergesellschaft beschränken...