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GesRZ 5, Oktober 2021, Seite 291

Zustimmungsvorbehalte im Konzern

Michael Gruber

In der Entscheidung vom , 6 Ob 209/20h, beschäftigt sich der OGH auch mit der Reichweite von Zustimmungsvorbehalten im Konzern. Es geht dabei vor allem um zwei Fragen: 1.) Inwieweit erfassen Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats der Muttergesellschaft auch Maßnahmen in der Tochtergesellschaft? 2.) Wie können Zustimmungsvorbehalte der Mutter in der Tochter durchgesetzt werden?

I. Konzerndimensionale Reichweite von Zustimmungsvorbehalten

1. Allgemeines

Ob ein Zustimmungsvorbehalt zugunsten des Aufsichtsrats der Muttergesellschaft auch von der Tochter vorgenommene Geschäfte erfasst, ist dann einfach zu beantworten, wenn wie in der E 6 Ob 209/20h die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und/oder des Vorstands der Mutter oder deren Satzung diese Frage ausdrücklich regelt: In der E 6 Ob 209/20h bestimmte die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und des Vorstands der L. AG (Konzernholding): „(2) Die nachstehenden Genehmigungsvorbehalte beziehen sich nicht nur auf die L. AG selbst, sondern auch auf die mit dieser gemäß § 228 Abs 3 UGB verbundenen Unternehmen. Im nachstehenden Katalog der genehmigungspflichtigen Geschäfte ist jeweils angemerkt, ob sich der Genehmigungsvorbehalt auf die jewe...

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