Europäische Aktiengesellschaft
1. Aufl. 2004
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§ 98
3. Nach § 98 Abs. 9 wird folgender Abs. 10 angefügt:
„(10) § 5c und § 50 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 82/2004 treten mit dem in Kraft.“
RV [25]
Zu Z 3 (§ 98 Abs. 10):
Siehe die Erläuterungen zu Art. I Z 8.