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AR aktuell 4, August 2008, Seite 9

Der Aufsichtsratsvorsitzende im Informationsregime zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Susanne Kalss

Grundsätzlich ist von vollkommener Information des Aufsichtsrats durch den Vorstand auszugehen – aus sachlichen Gründen ist aber in verschiedenen Situationen eine differenzierte Informationsversorgung geboten, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende eine besonders wichtige Rolle spielt.

1. Aufgaben des Aufsichtsrats

Vorstandsbesetzung, strategische Begleitung und Überwachung des Vorstands bilden die zentralen Aufgaben des Aufsichtsrats. Naturgemäß hat der Aufsichtsrat dabei im besten Interesse des Unternehmens tätig zu sein. Damit der Aufsichtsrat seinen gesetzlich vorgegebenen Aufgaben tatsächlich nachkommen kann, ist es selbstredend erforderlich, dass Vorstand und Aufsichtsrat die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen.

2. Information – Grundlage der Aufsichtstätigkeit

Maßgebliches Instrument der Beratung ebenso wie der Überwachung ist die permanente Information des Aufsichtsrats durch den Vorstand. Der Eigenverantwortung des Vorstands der AG muss eine funktionierende und informierte Kontrolle gegenüberstehen, um Missbräuche und Fehlentscheidungen möglichst hintanzuhalten. Aus den Hauptaufgaben des Aufsichtsrats, der strategischen Beratung und Überwachung, folgt, dass der Aufsichtsrat...

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