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Kalss/Hügel

Europäische Aktiengesellschaft

SE-Kommentar

1. Aufl. 2004

ISBN: 978-3-7073-0643-9

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Kalss/Hügel - Europäische Aktiengesellschaft

§ 251 Rechte der Arbeitnehmervertreter

Sieglinde Gahleitner

RV [23]

Zu § 251:

Abs. 1 dieser Regelung erklärt entsprechend Art. 10 der Richtlinie 2001/86/EG die die Rechtsstellung der Mitglieder des Betriebsrates regelnden Schutzbestimmungen des ArbVG auch für die österreichischen Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums und des SE-Betriebsrates, für die Arbeitnehmervertreter, die an einem Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren mitwirken, sowie für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichts- oder Verwaltungsrat der Europäischen Gesellschaft, soweit diese Arbeitnehmer der Europäischen Gesellschaft, ihrer Tochtergesellschaften oder Betriebe oder einer der beteiligten Gesellschaften oder der betroffenen Tochtergesellschaften sind, für anwendbar. Diese Personen lassen sich auf Grund ihrer Bestellung und der Regelung ihrer Aufgaben als betriebsverfassungsrechtliche Obliegenheiten den diesbezüglichen Schutzbestimmungen des ArbVG unterordnen.

Daraus ergibt sich auch die Qualifikation einer allfälligen Rechtsstreitigkeit sowohl im Zusammenhang mit der Entsendung österreichischer Mitglieder in ein gemäß den § 40 Abs. 4c und 211 errichtetes Organ der Arbeitnehmerschaft sowie in den Aufsichts- oder Verwaltungsrat der Europäis...

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