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Kalss/Hügel

Europäische Aktiengesellschaft

SE-Kommentar

1. Aufl. 2004

ISBN: 978-3-7073-0643-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Hügel - Europäische Aktiengesellschaft

§ 247 Entsendung der Mitglieder

Sieglinde Gahleitner

RV [22]

Zu § 247:

Diese Bestimmung regelt die Entsendung der österreichischen Mitglieder in den Aufsichts- oder Verwaltungsrat der Europäischen Gesellschaft.

Dazu sieht Teil 3 lit. b vorletzter Absatz des Anhanges der Richtlinie 2001/86/EG vor, dass die Entsendung der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichts- oder Verwaltungsrat der Europäischen Gesellschaft wahlweise durch das zuständige nationale Organ der Arbeitnehmerschaft oder durch den SE-Betriebsrat zu erfolgen hat.

Abs. 1 der vorgeschlagenen Bestimmung macht von diesem Wahlrecht dahingehend Gebrauch, dass vorgesehen wird, dass die Entsendung der österreichischen Arbeitnehmervertreter in den Aufsichts- oder Verwaltungsrat der Europäischen Gesellschaft gemäß den Bestimmungen über die Entsendung der österreichischen Arbeitnehmervertreter in den SE-Betriebsrat erfolgt (siehe dazu die Erläuterungen zu § 234).

In diesem Zusammenhang ist jedoch eine zusätzliche Bestimmung notwendig, wonach die Entsendung dann durch den SE-Betriebsrat erfolgen muss, wenn ein Mitgliedstaat eine Entsendung durch das nationale Organ der Arbeitnehmerschaft nicht vorsieht. Diese Anordnung wird durch Abs. 2 getroffen.

Abs. 4 regelt...

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