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Kontrollpflicht des Aufsichtsrats: Gesellschaftsrechtliche Vorgaben und strafrechtliche Konsequenzen
Der vorliegende Beitrag behandelt die strafrechtliche Komponente des pflichtwidrigen Handelns des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds.
1. Aktuelles
Bei den Bankprozessen Krauland-Bank,Rieger-Bank und nunmehr BAWAG hatten sich die Gerichte mit dem Thema Sorgfaltsmaßstab des Aufsichtsrats zu beschäftigen: Krauland-Bank und Rieger-Bank hatten gemeinsam, dass – lediglich – die zivilrechtliche Seite des Haftungsmaßstabes der Aufsichtsratsmitglieder vom Höchstgericht zu beurteilen war, beide Male wurde die Haftung vom jeweiligen Masseverwalter im Konkurs angezogen. Der nunmehr zu Ende gegangene BAWAG-Prozess hat hingegen Folgendes aufgezeigt:
Die Verletzung des Sorgfaltsmaßstabes des Aufsichtsrats hat eine strafrechtliche Dimension, die auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens hervorkommen kann.
Es bedarf keiner Gesetzesänderung, um eine strafrechtliche Haftung für Aufsichtsratsmitglieder zu schaffen, die vorliegende Gesetzeslage ist dafür ausreichend.
Die strafrechtliche Haftung einzelner Aufsichtsratsmitglieder findet nicht nur im Rahmen strafrechtlicher Nebengesetze – wie den Strafbestimmungen des GmbHG und AktG – statt, sondern stützt sich strafrahmenrelevant ganz wesentlich auf das allgemeine Strafr...