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Kalss/Hügel

Europäische Aktiengesellschaft

SE-Kommentar

1. Aufl. 2004

ISBN: 978-3-7073-0643-9

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Dokumentvorschau
Kalss/Hügel - Europäische Aktiengesellschaft

§ 238 Beistellung von Sacherfordernissen, Kostentragung

Sieglinde Gahleitner

RV [19]

Zu § 238:

Die vorgeschlagene Regelung verpflichtet die Europäische Gesellschaft zur Tragung der im Zusammenhang mit der Tätigkeit des SE-Betriebsrates und des engeren Ausschusses anfallenden Kosten und verweist im Übrigen auf die Bestimmung, die die Kostentragungspflicht des zuständigen Leitungs- oder Verwaltungsorgans der beteiligten Gesellschaften gegenüber dem besonderen Verhandlungsgremium regelt (siehe die Erläuterungen zu § 224).

Inhalt und Regelungszweck

1

§ 238 ArbVG verpflichtet die SE zur Tragung sämtlicher mit der Tätigkeit des SE-Betriebsrates und des engeren Ausschusses im Zusammenhang stehender Kosten. Zum Ausmaß der Kostentragung vgl den Kommentar zu § 224 ArbVG.

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