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AR aktuell 1, Februar 2007, Seite 11

Der Aufsichtsrat in der Insolvenz

Susanne Kalss und Janine Oelkers

Die Zahl der insolventen Unternehmen ist in Österreich konstant auf hohem Niveau. Zwar konnte 2006 mit einem Rückgang von 3,9 % gegenüber dem Vorjahr eine leicht rückläufige Tendenz ausgemacht werden, dennoch mussten noch immer 6.765 Unternehmen Konkurs anmelden. Von der Insolvenzgefahr betroffen sind zwar in erster Linie kleinere GmbHs, aber auch die Konkurse von Aktiengesellschaften und aufsichtsratspflichtigen Gesellschaften mit beschränkter Haftung nehmen zu. Aus der Sicht des Aufsichtsrats stellt sich in diesem Zusammenhang einerseits die Frage, ob dessen Organstellung in der Insolvenz endet, und, falls dies nicht der Fall ist, welchen Einfluss die Insolvenzeröffnung auf die Rechte und Pflichten des Gremiums nimmt. Schließlich ist auch die persönliche Rechts- und Pflichtenlage des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds im Konkurs sowie im Ausgleich der Gesellschaft zu untersuchen.

1. Konkursantragspflicht

Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit führen zur Insolvenz der Kapitalgesellschaft. § 69 Abs. 2 KO verpflichtet den Schuldner, mit Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber binnen 60 Tagen, die Eröffnung des Konkursverfahrens bei Gericht zu ...

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