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AR aktuell 5, Oktober 2006, Seite 7

Die Zertifizierung von Aufsichtsräten nach dem Muster der Zertifizierung von gerichtlich zertifizierten Sachverständigen – ein Diskussionsvorschlag

Leo Chini

Der Autor plädiert für eine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Anforderungskatalogs für jedes Aufsichtsratsmitglied. Die Ausgangsbasis dazu sollten die demonstrativ aufgezählten Mindestanforderungen im Gesetz darstellen. Die Sicherstellung dieser Mindestanforderungen könnte im Wege eines Zertifizierungsmodells durch entsprechende Eignungstests erfolgen.

1. Ausgangssituation

Die Frage der Qualifikation von Aufsichtsräten steht erneut in Diskussion. Die Ursache dafür liegt in der mangelnden Übereinstimmung zwischen den im Gesetz definierten Aufgaben und den tatsächlichen Fähigkeiten der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Wohl mit gutem Recht fordert die Finanzmarktaufsicht eine klare Definition der Aufgaben, denn die Finanzmarktaufsicht muss in den von ihr beaufsichtigten Unternehmen davon ausgehen können, dass die Aufsichtsratsmitglieder ihre Aufgaben vollständig und auf hohem Niveau erfüllen.

Bedauerlicherweise sieht das AktG keine bestimmten Sachqualifikationen für die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern vor. Die Aktivitäten des Gesetzgebers im GesRÄG 2005 waren eher darauf gerichtet, über quantitative Mandatsbeschränkungen die zeitlichen Anforderungen in den Vordergrund ...

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