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AR aktuell 1, Februar 2006, Seite 4

Der Aufsichtsrat und das neue Unternehmensstrafrecht

Teil I – die neue Rechtslage im Überblick

Christian Huber

Gleich einem „verfrühten Weihnachtsgeschenk“ bescherte der Gesetzgeber durch Kundmachung des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) am erstmals eine eigenständige gerichtliche Strafbarkeit von Unternehmen im gerichtlichen Strafrecht. Dieses Gesetz trat mit Wirkung vom in Kraft. Zeitgleich wurde im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2005 (AbgÄG 2005) im Finanzstrafgesetz (FinStrG) eine eigenständige Verantwortlichkeit von Unternehmen für Finanzvergehen eingeführt.

1. Vorbemerkungen und Entstehungsgeschichte der Unternehmensstrafbarkeit

Die bisherige Strafrechtsdogmatik kannte lediglich eine strafrechtliche Verantwortung natürlicher Personen für ein Delikt, da eine strafrechtliche Verurteilung zwingend an einen persönlichen Vorwurf des Verhaltens (=Verschulden) anknüpft.

Die nunmehrige Abkehr von dieser Dogmatik wurde durch die Umsetzung diverser internationaler Übereinkommen notwendig. Diese internationalen Übereinkommen sind einerseits Rechtsakte der EU und andererseits Übereinkommen des Europarats bzw. der UNO. Der Bogen dieser Verpflichtungen reicht vom Schutz der finanziellen Interessen der EG über die Verhinderung der Bestechung und der Geldwäsche bis hin zur Terrorismusbekämpfung und Bekämpfung des Menschenhandels sow...

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