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AR aktuell 2, April 2006, Seite 4

Der Aufsichtsrat und das neue Unternehmensstrafrecht

Teil II – Strafrechtliche Risiken für und durch Mitglieder des Aufsichtsrates

Roman Leitner und Christian Huber

Dieser Beitrag knüpft an den im letzten Heft erschienen Beitrag an, der die allgemeinen Grundsätze der Strafbarkeit von Unternehmen behandelte. Im Besonderen wird im Folgenden auf die Stellung des Aufsichtsrates als möglicher Auslöser einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Verbandes eingegangen.

Mit Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) am ergibt sich für Mitglieder des Aufsichtsrates die doppelte Gefahr der Auslösung einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Verbandes. Einerseits kann der Aufsichtsrat in seiner Eigenschaft als Entscheidungsträger eine strafrechtliche Haftung des Verbandes auslösen und andererseits im Fall der Tatbegehung durch einen Mitarbeiter die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Verbandes in jenen Fällen auslösen, in denen dieser die Pflicht zur Schaffung eines effektiven Kontrollinstrumentariums zur Überwachung seiner Mitarbeiter zur Verhinderung derartiger Straftaten unterlässt.

1. Der Aufsichtsrat als Auslöser einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Verbandes als Entscheidungsträger

1.1. Der Aufsichtsrat als möglicher Täter eines Sonderdelikts am Beispiel der Abgabenhinterziehung gem. § 33 FinStrG bzw. der fahrlässigen Abgabenverkürzung gem. § 34 FinStrG

Aus der Gr...

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