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AR aktuell 5, Oktober 2005, Seite 4

GesRÄG 2005: Verbesserungen bei der Corporate Governance – Rückschritte bei der Abschlussprüfung

Martin Schauer

Nun ist es also da – das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2005. Im Lichte Aufsehen erregender Unternehmenszusammenbrüche und vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen setzt es sich zum Ziel, die Corporate Governance zu verbessern und den Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer als wichtigste Kontrollinstanzen in Kapitalgesellschaften zu stärken. Gegenüber den Vorschlägen in den ersten Entwürfen wurden manche Bestimmungen in der endgültigen Fassung abgeschwächt oder sind ganz entfallen. Trotzdem ist das Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung (1.). Dies gilt jedoch nicht für zwei Neuerungen im Bereich der Abschlussprüfung, die hier kritisch reflektiert werden sollen (2. und 3.).

1. Überblick über die Neuerungen

Gegenstand der Neuerungen sind vor allem der Aufsichtsrat und die Abschlussprüfer. Bemerkenswert an der Regelungstechnik ist, dass das Gesetz einige Bestimmungen aus dem Corporate Governance Kodex übernimmt: „Soft law“ wird auf diese Weise zu „strict law“.

Die Obergrenze von 10 Sitzen in Aufsichtsräten bleibt zwar grundsätzlich bestehen; die Übernahme der Funktion des Vorsitzenden zählt künftig bei der Berechnung der zulässigen Zahl der Sitze doppelt.

a) Bei den den Au...

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