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SWK 33, 20. November 2018, Seite 1451

Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation

Anpassung der Information des BMF

Mit , BMF-010203/0434-IV/6/2018, wurde die Information des BMF zur Vorgehensweise hinsichtlich der Berücksichtigung nicht getilgter Verbindlichkeiten bei einer Liquidation nach § 19 KStG vom , BMF-010200/0013-VI/6/2016, anlässlich der inzwischen ergangenen zivilrechtlichen Judikatur betreffend die insolvenzrechtliche Einordnung der aufgrund nicht getilgter Verbindlichkeiten zusätzlich entstehenden Körperschaftsteuerschuld als Forderung gegen das insolvenzfreie Vermögen angepasst. Die neuen Aussagen betreffen die Vorgehensweise bei Körperschaften, die nicht Teil einer Unternehmensgruppe nach § 9 KStG sind und im Rahmen eines Insolvenzverfahrens liquidiert werden.

  • Liquidation einer Körperschaft, die Teil einer Unternehmensgruppe nach § 9 KStG ist

    Liquidation eines Gruppenmitglieds

    Das steuerliche Liquidationsergebnis des Gruppenmitglieds, in dem die Auflösung nicht getilgter Verbindlichkeiten enthalten ist, ist der finanziell beteiligten Körperschaft (Gruppenträger oder -mitglied) zuzurechnen. Soweit im zusammengefassten Gruppenergebnis Liquidationsgewinne des Gruppenmitglieds enthalten sind, ist die 75-%-Vortragsgrenze gemäß § 8 Abs 4 Z 2 lit b vierter Teilstrich KStG nicht anzu...

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