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Bitcoins und andere Kryptowährungen
Zur steuerlichen und bilanziellen Behandlung
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der herrschenden Meinung über die steuerliche und bilanzielle Behandlung von Bitcoins und anderen Kryptowährungen.
1. Einkommensteuerliche Behandlung
Das BMF nahm am (1485/AB 25. GP) zu einer parlamentarischen Anfrage zum Thema Bitcoins Stellung und befasste sich im Rahmen des Salzburger Steuerdialogs 2014 mit der steuerlichen Beurteilung von virtuellen Währungen (Bitcoins).
Einleitend wird in der Ergebnisunterlage des Salzburger Steuerdialogs festgehalten, dass Bitcoins nicht als offizielle Währung anerkannt sind und es sich daher um ein, einer Finanzanlage oder einem Finanzinstrument vergleichbares Wirtschaftsgut handelt.
Generell ist die Erfassung der Erträge als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen und aus Spekulationsgeschäften denkbar. In welchen Fällen es zu welchen Einkünften kommt, wird in der Folge dargestellt.
1.1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus Gewerbetrieb liegen vor, wenn Bitcoins im Betriebsvermögen gehalten werden und als Zahlungsmittel oder Spekulationsobjekt verwendet werden oder damit gehandelt wird.
Für den Ansatz und die Bewertung sind laut Salzburger Steuerdialog 2014 die Bestimmungen des UGB (bei § 5-Ermittl...