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Rechtfertigt die Überlassung von Vertriebspersonen eine Konzernumlage?
Keine zusätzliche Lizenzgebühr bzw Know-how-Zahlung an die Muttergesellschaft
Österreichische Mitarbeiter werden einer ausländischen Vertriebsgesellschaft überlassen. Die ausländische Vertriebsgesellschaft wird Arbeitgeber. Rechtfertigt diese Überlassung von Mitarbeitern die Verrechnung einer Konzernumlage (Lizenzgebühr) durch die österreichische Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft, sodass nur noch ein fixer Restgewinn verbleibt?
Der Sachverhalt wird vom Steuerpflichtigen ein wenig anders gesehen als von der Behörde. Hier sollen nicht die unterschiedlichen Auffassungen vom Sachverhalt dargestellt, sondern – als Replik auf Kienast – die steuerlichen Schlussfolgerungen der Behörde hinterfragt werden.
1. Steuerliche Fragen
Führt die Entsendung von österreichischen Mitarbeitern an Tochtergesellschaften, die dort auch nach Ansicht der Behörde, Dienstnehmer sind, zur Berechtigung der Verrechnung einer Lizenzgebühr (Konzernumlage) für ein Geschäft, das unzweifelhaft von der Muttergesellschaft nicht ausgeführt werden kann?
Schafft die Entsendung von Dienstnehmern ein immaterielles Wirtschaftsgut?
Die Behörde hat Gewinne der ausländischen Tochtergesellschaft nach Österreich durch die Erhöhung der Konzernumlage, die auch als Lizenzgebühr bewertet werden könnte, g...