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GesRZ 1, Februar 2016, Seite 1

Das Verwaltungsstrafrecht ist aus den Fugen geraten – bitte rasch einfangen

Susanne Kalss

Die effiziente Durchsetzung und Sanktionierung der materiellen Regelungen waren die juristische Entdeckung der EU während der letzten Jahre im Finanz- und Kapitalmarktrecht, aber auch in vielen anderen Regelungsbereichen, wie etwa jüngst im Datenschutzrecht. Widmete sich die EU anfänglich vor allem der Harmonisierung der Tatbestände und der Herausbildung einheitlicher Verhaltenspflichten, so richtet sich das Augenmerk zunehmend auf die Festlegung griffiger Sanktionen, die aus dem aufsichts-, straf- und verwaltungstraf- sowie schließlich zivilrechtlichen Bereich stammen. Unternehmen sind massiv betroffen. Die europarechtlichen Vorgaben – zum Teil auch nur Anregungen – wurden nun schrittweise im nationalen Recht verankert. Zu nennen sind etwa die öffentliche Bekanntmachung eines Verstoßes oder einer Maßnahme, der Entzug der Zuverlässigkeit (Disqualifikation), Haftungsbestimmungen, Stimmverbote bei einem Meldeverstoß sowie schließlich die Verwaltungsstrafen und gerichtlichen Strafen.

Der Schwerpunkt liegt auf der Ausdehnung der Verwaltungsstrafen. Zum einen verlangen die EU-rechtlichen Vorgaben nunmehr auch – neben den natürlichen Personen – die Bestrafung von Gesellschaften und sonsti...

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