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GesRZ 3, Juli 2018, Seite 129

Hohe Verwaltungsstrafen verlangen neues Verwaltungsstrafverfahren

Susanne Kalss

Enforcement (Durchsetzung) – war und ist eines der großen Schlagwörter für die Stärkung des europäischen materiellen Rechts in vielen Rechtsbereichen, insb im Kapital- und Finanzmarktrecht oder im Datenschutzrecht. Der europäische Gesetzgeber hat in den letzten Jahren Sanktionen als Regelungsgebiet gleichsam erst so richtig entdeckt (Veil/Brüggemeier, Kapitalmarktrecht zwischen öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Normdurchsetzung, in Fleischer/Kalss/Vogt, Enforcement im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 2015 [2015] 277 [278]).

Eine der markanten Entwicklungen der letzten Jahre war daher der spürbare, ja dramatische Anstieg der Strafdrohungen und der Maximalhöhen von Geldstrafen. Verwaltungsstrafen sollten offenbar nicht mehr rasch aus der Handkasse gezahlt werden können, da sie dann nicht einmal das Papier wert seien, auf dem sie geschrieben sind. Existenzbedrohung für Einzelpersonen oder Konkursgefahr für Unternehmen bei mangelnder Einhaltung wurden in Kauf genommen.

Die dramatische Ausweitung der Strafen nahm ihren Ausgang im Kartellrecht, nach dem ein Unternehmen bzw eine Unternehmensgruppe tatsächlich als Wirkungseinheit gegenüber dem Markt auftreten und das auch eine...

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