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SWK 32, 10. November 2016, Seite 1370

Wie hoch ist die Vorsteuer bei Nächtigungsgeldern?

Aufteilung auf Beherbergung und Frühstück?

Tanja Geisler

Durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (StRefG 2015/2016) wurde der Umsatzsteuersatz für die Beherbergung von 10 % auf 13 % erhöht. Ein mit der Beherbergung ortsübliches Frühstück soll wie bisher dem ermäßigtem Steuersatz von 10 % unterliegen. Welche Steuersätze sind nun auf das Nächtigungsgeld anzuwenden? Hat eine Aufteilung zu erfolgen?

1. Neue Steuersätze für Beherbergung

Gemäß § 10 Abs 3 Z 3 lit a UStG idF StRefG 2015/2016 unterliegt die Beherbergung seit dem Umsatzsteuersatz in Höhe von 13 %. Die ErlRV halten fest, dass ein ortsübliches Frühstück, das zusammen mit der Beherbergung verabreicht wird, wie bisher dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegen soll.

Die Aufteilung von Pauschalpreisen wurde in die UStR eingearbeitet. Die Rz 1369 UStR sieht eine Aufteilung eines pauschalen Entgelts, das Beherbergung und Verköstigung beinhaltet, vor. Die Aufteilung hat im Verhältnis der Einzelverkaufspreise zu erfolgen. Liegen keine Einzelverkaufspreise vor, so ist nach den Kosten aufzuteilen. Diese Aufteilung der Kosten kann bei Nichtvorliegen von Einzelverkaufspreisen vom Unternehmer aufgrund von Erfahrungswerten im Bereich der Beherbergung differenziert nach Preiskategorien (brutto) wie folgt festgesetzt werden:

Preis pro Pe...

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