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SWK 32, 10. November 2016, Seite 1357

(Nicht-)Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen in der Unternehmensgruppe?!

Reformbedarf für den Gesetzgeber

Ernst Komarek und Johanna Rizzi

Schon längere Zeit ist fraglich, ob Fremdkapitalzinsen für ein Darlehen, das von einer konzernzugehörigen Körperschaft an eine Gruppenkörperschaft für einen konzerninternen Beteiligungserwerb geleistet werden, im Rahmen einer steuerlichen Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG als Betriebsausgaben in Abzug gebracht werden können. Diese Fragestellung wurde vom BFG in zwei Erkenntnissen vom , RV/4100145/2012, und vom , RV/7102088/2013, unterschiedlich entschieden. Ausgehend von den einzelnen Sachverhalten werden die Entscheidungsgründe des BFG dargelegt und einer kritischen Würdigung unterzogen.

1. Möglichkeiten zur Steuergestaltung und „Konzernschranke“

Im Steuerreformgesetz 2005 wurde neben der Einführung der Gruppenbesteuerung als steuerpolitische Maßnahme im Bereich der Unternehmensbesteuerung in § 11 Abs 1 Z 4 KStG die Abzugsfähigkeit von Finanzierungszinsen für Erwerbe von Beteiligungen iSd § 10 KStG normiert. § 11 Abs 1 Z 4 KStG wurde als lex specialis zur Grundregel des § 12 Abs 2 KStG ausgestaltet. § 12 Abs 2 KStG verbietet demnach den Abzug von Aufwendungen und Ausgaben, soweit sie mit nicht steuerpflichtigen (steuerneutralen) Vermögensmehrungen und Einnahmen in unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Nach dem Gesetzeswortlaut kommt § 12 Abs 2 KStG aber nur dann zur An...

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