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SWK 32, 10. November 2016, Seite 1356

Versagung des Verlustabzugs bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit: VfGH lehnt Behandlung der Beschwerde ab

Norm: § 18 Abs 6 und 7 EStG 1988.

Entscheidung: E 1701/2016.

(B. R.) – Ein Steuerpflichtiger bezog im Jahr 2011 ua Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wovon ein Teilbetrag von ca 868.000 Euro auf eine Teilabfindung seines Pensionsanspruchs entfiel. Bei Ermittlung deren Bemessungsgrundlage unterlief der auszahlenden Stelle ein Fehler, der korrigiert wurde und infolge dessen er 2012 den zu viel erhaltenen Betrag von ca 355.000 Euro zurückzahlte. Im ESt-Bescheid für 2012 wurde diese Rückzahlung zwar grundsätzlich als negative Einkünfte (Werbungskosten) berücksichtigt, da die übrigen positiven Einkünfte allerdings niedriger waren, konnte davon ein Betrag von ca 142.000 Euro nicht wirksam werden. Der Beschwerdeführer machte hinsichtlich dieser 2012 unberücksichtigt gebliebenen Werbungskosten für das Jahr 2013 einen Verlustabzug gem § 18 Abs 6 und 7 EStG 1988 geltend. Dieser wurde sowohl vom Finanzamt wie auch vom BFG (Erkenntnis vom , RV/5100040/2016) nicht anerkannt. Dagegen erhob der Steuerpflichtige Beschwerde an den VfGH.

Der VfGH lehnte die Behandlung dieser Beschwerde ab. Seiner Ansicht nach ließ das beschwerdegegenständliche Vorbringen vor dem Hintergrund seiner ständigen Rechtsprechung die behauptete Rechtsver...

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