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Immobilienvermietungen von Gesellschaften an ihre Gesellschafter im Ertragsteuerrecht
Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums
Dass es bezüglich Immobilien, die im (zivilrechtlichen) Eigentum der Gesellschaft stehen und an einen Gesellschafter zu Wohnzwecken vermietet werden, in den KStR 2013 nach wie vor keine Zuordnung zur außerbetrieblichen Sphäre der Kapitalgesellschaft gibt, stößt auf Unverständnis. Stattdessen kann eine solche Immobilie den KStR 2013 zufolge nur der betrieblichen oder privaten Sphäre zugeordnet werden. Das für die Zuordnung in die jeweilige Sphäre ausschlaggebende Kriterium gründet nach den KStR 2013 ausschließlich auf der Höhe des vereinbarten Mietentgelts. Da aus der ständigen Rechtsprechung des VwGH klar hervorgeht, dass für das Auseinanderfallen von zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum sehr strenge Maßstäbe gelten und ein Abstellen auf das Gesamtbild der Verhältnisse erforderlich ist, widersprechen die KStR 2013 der Rechtsansicht des VwGH. Diese in der Judikatur nicht gedeckte Rechtsansicht des BMF wird in einem jüngst ergangenen BFG-Erkenntnis ( RV/7102731/2013) bereits offen kritisiert.
1. Problemstellung und Zielsetzung
Hinsichtlich der Vorgehensweise zur Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums einer (Luxus-)Immobilie, die vonseiten der Gesellschaft an den Gesellschafter zu nicht marktüb...