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Die umsatzsteuerliche Behandlung des ORF-Programmentgelts im Lichte der jüngsten EuGH-Judikatur
Leistungsaustausch zwischen ORF und Rundfunkteilnehmer
In diesem Beitrag wird untersucht, ob das ORF-Programmentgelt für steuerbare Rundfunkdienstleistungen entrichtet wird und daher im Rahmen der „GIS-Gebühren“ Umsatzsteuer erhoben werden darf.
1. Český rozhlas, als Ausgangspunkt der Diskussion
Im Urteil vom , C-11/15, Český rozhlas, hat der EuGH entschieden, dass die obligatorische Rundfunkgebühr in Tschechien, die an ein Rundfunkempfangsgerät anknüpft, kein Entgelt für eine Dienstleistung iSd 6. MwSt-RL ist. Insoweit unterliegen die Tätigkeiten der öffentlichen Rundfunkgesellschaft nicht der Mehrwertsteuer. Kühbacher überträgt das Urteil auf Österreich und argumentiert, dass auch dem ORF-Programmentgelt kein steuerbarer Umsatz zugrunde liegt und daher im Rahmen der „GIS-Gebühren“ keine Umsatzsteuer erhoben werden darf. Im Folgenden wird untersucht, ob die Rechtslage in Österreich mit derjenigen in Tschechien tatsächlich vergleichbar ist und ob Österreich aufgrund einer Ausnahmeregelung im EU-Beitrittsvertrag sowie in der MwStSyst-RL die Tätigkeiten der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten weiterhin besteuern darf.