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Zur Umsatzsteuerbarkeit des ORF-Programmentgelts
Steuerbarkeit setzt einen Leistungsaustausch voraus
Nach derzeitiger Rechtslage gilt das ORF-Programmentgelt, das im Rahmen der GIS-Gebühren erhoben wird, als umsatzsteuerpflichtig und ist mit 10 % USt zu belasten. Im Urteil vom , C-11/15, Český rozhlas, macht der EuGH deutlich, dass bei Rundfunkgebühren nur dann ein steuerbarer Leistungsaustausch vorliegt, wenn zwischen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und dem Schuldner dieser Gebühr ein Rechtsverhältnis besteht und ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der öffentlichen Rundfunkdienstleistung und der Gebühr gegeben ist. Wie die nachstehenden Überlegungen zeigen, trifft beides auf das ORF-Programmentgelt gerade nicht zu.
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
1.1. Der ORF als Unternehmer iSd UStG
Als Stiftung öffentlichen Rechts (§ 1 Abs 1 ORF-Gesetz) ist der ORF als Körperschaft öffentlichen Rechts zu qualifizieren. Seine Leistungen erbringt er im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art. Nach Art 13 Teil A Abs 1 Buchst q der 6. MwSt-RL bzw Art 132 Abs 1 lit q MwStSyst-RL sind die Tätigkeiten der öffentlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten als dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten von den Mitgliedstaaten grundsätzlich von der Umsatzsteuer zu befreien; davon auszunehmen sind jedoch Tätig...