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GesRZ 6, Dezember 2015, Seite 377

Konzernhaftung im Kartellrecht

Christian Kersting

Der vorliegende Beitrag behandelt die europäische Konzernhaftung für Kartellbußen aus der Perspektive des Kartell-, des Konzern- und des Gesellschaftsrechts.

I. Einleitung

Im europäischen Kartellrecht ist seit Langem anerkannt, dass Muttergesellschaften für Kartellrechtsverstöße von Tochtergesellschaften haften. Begeht eine Tochtergesellschaft einen Kartellrechtsverstoß, so wird nicht nur die Tochter mit einem Bußgeld belegt, sondern Mutter und Tochter werden gesamtschuldnerisch bebußt. Aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive verstößt dies gegen das Trennungsprinzip, wonach der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Das Trennungsprinzip ist aber die falsche Perspektive. Aus Sicht des europäischen Kartellrechts haftet nicht die Tochter und es haftet auch nicht die Mutter für die Tochter. Es ist vielmehr die wirtschaftliche Einheit, die aus Mutter und Tochter besteht, selbst, die den Verstoß begeht und hierfür mit einem Bußgeld belegt wird. Bildlich gesprochen kommt es nicht auf den Blick hinter die Kulissen an, sondern auf den Blick auf das Schauspiel: Die Mutter haftet nicht als Gesellschafterin der Tochter. Mutter und Tocht...

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