Der Konzern im Gesellschafts- und Steuerrecht
1. Aufl. 2021
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S. 899Verantwortungen und Entscheidungsflüsse im Konzern
Thomas Ruhm
1. Grundlagen
1.1. Rechtliche Grundlagen
In Österreich besteht kein kodifiziertes Konzernrecht. Vielmehr bestehen stellenweise Vorschriften in verschiedenen Rechtsgebieten, die gezielt auf Konzernverhältnisse eingehen. Bezüglich jener Sachverhalte, die keine konkrete Vorgabe durch den Gesetzgeber genießen, wird vielfach auf Analogien zurückgegriffen, sofern es sich um eine „konzernrechtliche“ Sondersituation handelt, die vom Gesetzgeber (offensichtlich) nicht bedacht wurde.
Die zentralen und wichtigsten Normen des Konzernrechts bilden mit Sicherheit die § 15 AktG bzw 115 GmbHG. In diesen wird der Konzern als solcher definiert als „[…] rechtlich selbständige Unternehmen, die zu wirtschaftlichen Zwecken unter einheitlicher Leitung zusammengefasst [werden]“. Dadurch kommt auch zum Ausdruck, dass es sich bei einem Konzern nicht um eine rechtliche, sondern um eine wirtschaftliche Einheit handelt. Der Konzern selbst ist nämlich gerade kein rechtlich selbständiges Gebilde, sondern vielmehr eine Mehrzahl dieser unter einheitlicher Leitung.
1.2. Konzernrechtliches Trennungsprinzip
Um die Frage nach der konzernweiten Verantwortlichkeit zu beantworten ...