Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 2016, Seite 775

Qualitätsverbesserung bei Abschlussprüfungen

Am hat das Plenum des Nationalrats mehrheitlich ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SCE-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Sparkassengesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Unternehmensreorganisationsgesetz, die Insolvenzordnung und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden (Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 – APRÄG 2016) beschlossen. Vorranginge Ziele sind die Qualitätsverbesserung bei Abschlussprüfungen sowie die Stärkung der Unabhängigkeit der Prüfer.

Was die interne Rotation – den Prüferwechsel innerhalb der beauftragten Wirtschaftsprüferkanzlei – betrifft, legt ein Abänderungsantrag eine Frist von sieben Jahren bei einer gleichzeitigen Cooling-off-Periode von drei Jahren fest. Zu den Eckpunkten des APRÄG 2016 siehe bereits .

Daten werden geladen...