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SWK 8, 10. März 2016, Seite 445

Schaffung einer unabhängigen Abschlussprüferaufsichtsbehörde

Regierungsvorlage zum Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz

(SWK) – Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage zu einem Bundesgesetz über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (Abschlussprüfer-AufsichtsgesetzAPAG) beschlossen. Unionsrechtliche Vorgaben erfordern eine grundlegende Änderung des bisherigen Systems der Abschlussprüferaufsicht. Mit dem neuen Gesetz tritt das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz außer Kraft. Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Schaffung einer einzigen, letztverantwortlichen und unabhängigen Behörde sowie die Einführung von Inspektionen bei Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, zusätzlich zu Qualitätssicherungsprüfungen, die für alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften gelten. Das APAG soll mit in Kraft treten; die parlamentarische Beschlussfassung und die Kundmachung im BGBl bleiben abzuwarten.

1. Anwendungsbereich

Gegenstand des APAG bilden nach seinem § 1 die Regelung der Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften sowie die Zulassungsvoraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit eines Abschlussprüfers oder einer Prüfungsgesellschaft. In der Praxis führen auch Personen ohne Zulassung entgegen den gesetzlichen Bestimmungen Abschlussprüfungen durch. Das APAG soll dem Rechnung tragen und au...

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