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SWK 16, 1. Juni 2016, Seite 769

BFG: Verlust ist bei betrieblichen Fremdwährungskrediten zu halbieren

Eine kritische Analyse

Ernst Marschner

Rz 804 EStR subsumiert realisierte Kursgewinne bzw Kursverluste aus Fremdwährungskrediten unter die Besteuerung von realisierten Wertsteigerungen von Kapitalanlagen gemäß § 27 Abs 3 EStG. Das BFG ist kürzlich im Erkenntnis vom , RV/2101137/2015 (Revision zugelassen), dieser Rechtsmeinung gefolgt. Daraus folgt, dass ein Verlust – man denke nur an den sprunghaften Kursanstieg des Schweizer Franken im Jänner 2015 – nur zur Hälfte (ab 2016 zu 55 %) gegen den Betriebsgewinn gerechnet werden darf. Meines Erachtens ist diese Entscheidung kritisch zu hinterfragen.

1. Allgemeines zur Einordnung von Wirtschaftsgütern unter § 6 Z 2 lit c sowie § 27 Abs 3 EStG

Die auf den ersten Blick nicht ganz nachvollziehbare Grundfrage des hier behandelten Themas ist die steuerliche Einordnung von Fremdwährungskrediten nach der Neuordnung der Besteuerung von Kapitaleinkünften: Im Rahmen der Kursgewinnbesteuerung gem § 27 Abs 3 EStG werden „realisierte Wertsteigerungen von Kapitalvermögen“ erfasst, wenn die Realisierung von Wirtschaftsgütern erfolgt, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von [§ 27] Abs 2 [EStG] sind“. Wird das Wirtschaftsgut nicht unter § 27 Abs 3 (oder Abs 4) EStG subsumiert, kann die Veräußerung desselben im auße...

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