Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BFG: Verlust ist bei betrieblichen Fremdwährungskrediten zu halbieren
Eine kritische Analyse
Rz 804 EStR subsumiert realisierte Kursgewinne bzw Kursverluste aus Fremdwährungskrediten unter die Besteuerung von realisierten Wertsteigerungen von Kapitalanlagen gemäß § 27 Abs 3 EStG. Das BFG ist kürzlich im Erkenntnis vom , RV/2101137/2015 (Revision zugelassen), dieser Rechtsmeinung gefolgt. Daraus folgt, dass ein Verlust – man denke nur an den sprunghaften Kursanstieg des Schweizer Franken im Jänner 2015 – nur zur Hälfte (ab 2016 zu 55 %) gegen den Betriebsgewinn gerechnet werden darf. Meines Erachtens ist diese Entscheidung kritisch zu hinterfragen.
1. Allgemeines zur Einordnung von Wirtschaftsgütern unter § 6 Z 2 lit c sowie § 27 Abs 3 EStG
Die auf den ersten Blick nicht ganz nachvollziehbare Grundfrage des hier behandelten Themas ist die steuerliche Einordnung von Fremdwährungskrediten nach der Neuordnung der Besteuerung von Kapitaleinkünften: Im Rahmen der Kursgewinnbesteuerung gem § 27 Abs 3 EStG werden „realisierte Wertsteigerungen von Kapitalvermögen“ erfasst, wenn die Realisierung von Wirtschaftsgütern erfolgt, „ deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne von [§ 27] Abs 2 [EStG] sind“. Wird das Wirtschaftsgut nicht unter § 27 Abs 3 (oder Abs 4) EStG subsumiert, kann die Veräußerung desselben im auße...