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GesRZ 6, Dezember 2015, Seite 346

Privatstiftung und Pflichtteilsrecht

Änderungen durch das ErbRÄG 2015 und die EU-ErbVO

Nikolaus Arnold

Hat ein Erblasser (Verstorbener) einer Privatstiftung (oder sonstigen Stiftung bzw vergleichbaren Vermögensmasse) Vermögen unter Lebenden oder von Todes wegen gewidmet oder sind Zuwendungen bzw Begünstigten- oder Letztbegünstigtenstellungen auf den Erblasser (Verstorbenen) zurückzuführen, stellen sich regelmäßig pflichtteilsrechtliche Fragen. Die Rechtsfolgen können angesichts der Verschiedenartigkeit der Sachverhaltskonstellationen sehr unterschiedlich ausfallen. Die konkreten Fragestellungen sind nur in geringem Umfang ausjudiziert. Das ErbRÄG 2015 übernimmt teilweise von der Lehre entwickelte Lösungsansätze und führt damit zu Klarstellungen, teilweise eröffnet es aber neue Diskussionspunkte. Der vorliegende Beitrag setzt sich einerseits mit der aktuellen Rechtslage und andererseits mit den Neuregelungen durch das ErbRÄG 2015 auseinander und stellt zu den sich daraus ergebenden Diskussionspunkten Lösungsvorschläge vor. Ergänzend werden die sich aus der EU-ErbVO ergebenden Änderungen für Privatstiftungen dargestellt.

I. Aktuelle Rechtslage (vor dem ErbRÄG 2015)

1. Privatstiftung von Todes wegen und Vermögenswidmungen von Todes wegen

Eine Privatstiftung von Todes wegen erhält die Widm...

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