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SWK 11, 10. April 2016, Seite 602

Vorsteuerabzug iZm Leistungen einer Domizilgesellschaft

VwGH konkretisiert Anforderungen an Name und Anschrift des Unternehmers

Mario Mayr

Im Erkenntnis vom , 2012/13/0007, hat sich der VwGH mit dem Vorsteuerabzug bei Kauf einer Ware von einer Domizilgesellschaft beschäftigt und dabei einige aufschlussreiche Aussagen getätigt.

1. Sachverhalt

Die M-GmbH erwarb von der liechtensteinischen Gesellschaft B.C. Gas, das in Waggons von Tschechien direkt nach Österreich geliefert worden ist. B.C. war beim Finanzamt Graz-Stadt registriert und hat mit österreichischer UID und Steuernummer fakturiert. Der aus den Rechnungen in Anspruch genommene Vorsteuerabzug in Höhe von rund 68.000 Euro wurde vom Finanzamt versagt, weil es sich bei B.C. um eine Domizil- bzw Sitzgesellschaft gehandelt hat. Bei der Anschrift in Liechtenstein hat es sich um ein sogenanntes „Massendomizil“ gehandelt. Die Verwaltungsrätin hatte ihren Wohnsitz in Prag. Es war „kein Eintrag“ in das liechtensteinische Gewerberegister erfolgt, weil laut den Angaben der Verwaltungsrätin eine Gewerbebewilligung nicht erforderlich gewesen sei, da die Geschäfte nur außerhalb Liechtensteins stattgefunden hätten. Die Rechnungsbeträge sind auf ein Bankkonto in Prag überwiesen und der Großteil des Schriftverkehrs ist über eine tschechische Faxnummer abgewickelt worden.

Von der M-G...

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