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Photovoltaikanlage und Unternehmereigenschaft
Entscheidung: RV/5100531/2011, Revision zugelassen.
Normen: § 21 EStG 1988; § 12 UStG 1994.
Auch wenn eine Photovoltaikanlage auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebäudeteilen errichtet wurde, so stellen die durch die Stromerzeugung erzielten Umsätze keinen Nebenbetrieb zur Land- und Forstwirtschaft dar. Die Umsätze gehen nicht in der eigenen Umsatzbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft unter.