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SWK 11, 10. April 2016, Seite 581

Änderung der Zinsen ab 16. 3. 2016

(SWK) – Der Zinssatz für Stundungszinsen (§ 212 Abs 2 BAO) liegt derzeit 4,5 % über dem Basiszinssatz, jener für Anspruchszinsen (§ 205 Abs 2 BAO), Berufungszinsen (§ 205a Abs 4 BAO) und Aussetzungszinsen (§ 212a Abs 9 BAO) 2 % über dem Basiszinssatz. Aufgrund der Beschlüsse des Rates der Europäischen Zentralbank sinkt in Österreich der Basiszinssatz mit Wirkung ab von –0,12 % auf –0,62 %. Der Zinssatz für Stundungszinsen beträgt daher seit 3,88 %, jener für Anspruchszinsen, Berufungszinsen und Aussetzungszinsen jeweils 1,38 %.


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Zinsen
bis
ab
Stundungszinsen
4,38 %
3,88 %
Anspruchszinsen
1,88 %
1,38 %
Berufungszinsen
1,88 %
1,38 %
Aussetzungszinsen
1,88 %
1,38 %

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