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Der Vermögensübergang nach § 142 UGB und seine firmenbuchrechtliche Wirkung
Der vorliegende Beitrag untersucht, zu welchem Zeitpunkt das Vermögen der Personengesellschaft gem § 142 Abs 1 UGB auf den letzten Gesellschafter im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergeht und welche Bedeutung dabei der Eintragung des Vermögensübergangs in das Firmenbuch beizumessen ist.
I. Problemstellung
In § 105 letzter Satz UGB findet sich die für Personengesellschaften zwingende Voraussetzung, dass einer OG bzw KG mindestens zwei Gesellschafter angehören müssen. Im Personengesellschaftsrecht ist eine Einpersonengesellschaft rechtlich unmöglich. Ihr müssen für ihre gesamte Dauer mindestens zwei Gesellschafter angehören. Scheidet der vorletzte Gesellschafter (aus welchem Grund auch immer) aus der Gesellschaft aus, ordnet § 142 Satz 1 Satz 1 UGB folgerichtig an, dass die Gesellschaft (ohne Liquidation) erlischt. Das Gesellschaftsvermögen geht gem § 142 Abs 1 Satz 2 UGB im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbleibenden Gesellschafter über (sog Anwachsung). Dies gilt freilich sowohl für die OG als auch für die KG.
Unklar ist, zu welchem Zeitpunkt das Vermögen der Personengesellschaft auf den verbleibenden Gesellschafter übergeht. In der österreichischen Literatur wird teilweise die Rechtsmeinung vertreten, dass das Vermögen erst nach erfolg...