zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 2, April 2021, Seite 67

Offenlegungsverordnung in Geltung

Die Offenlegungsverordnung (Verordnung [EU] 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, ABl L 317 vom , S 1) ist seit in Geltung. Sie regelt ua Offenlegungspflichten von Finanzdienstleistern hinsichtlich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen (sustainable finance disclosure). Für ökologisch nachhaltige Investitionen gelten besondere Vorschriften zur Transparenz bei vorvertraglichen Informationen und regelmäßigen Berichten.

Details der Verordnung sind auch in delegierten Rechtsakten zu regeln. Der gemeinsame Ausschuss der drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA hat deshalb einen Bericht veröffentlicht, der einen Entwurf für die Technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – RTS) enthält (JC 2021 02, online abrufbar unter: https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/jc_2021_03_joint_esas_final_report_on_rts_under_sfdr.pdf). Der Entwurf enthält Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen. Die drei europäischen Aufsichtsbehörden definieren auch, welche Inhalte zu Umwelt-...

Daten werden geladen...