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Umsetzung der MiCAR: Konsultationen der EBA und ESMA
Wie in dieser Rubrik bereits mehrfach berichtet, ist die EU bestrebt, einheitliche Regelungen für Kryptowerte und die Märkte, auf denen solche gehandelt werden, zu schaffen. Teil dieses Pakets zur Digitalisierung des europäischen Finanzsektors ist ua die MiCAR. Das Europäische Parlament hat die Verordnung am beschlossen. Die Zustimmung des Europäischen Rates folgte am . Die Verordnung wurde am im Amtsblatt der EU kundgemacht und trat am in Kraft.
Titel III und IV der MiCAR normieren Regelungen für Unternehmen, die vermögenswertreferenzierte tokens (asset referenced tokens – ART) oder E-Geld-tokens (electronic money tokens – EMT) öffentlich anbieten oder zum Handel zulassen. Diese Teile der Verordnung müssen ab angewendet werden. Wie in dieser Rubrik berichtet, empfiehlt die EBA daher in ihrem Statement vom Unternehmen, sich möglichst früh auf die neuen Regelungen einzustellen, damit es nicht zu abrupten Änderungen von Geschäftsmodellen und dadurch ausgelöste Risiken für das Anlegerpublikum kommt.
Die ESMA hat nun am einen Brief und ein Statement veröffentlicht. Im Brief, der an die Präsidentin des ECOFIN gerichtet i...