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SWK 34-35, 5. Dezember 2015, Seite 1548

Ist Strafschadenersatz abzugsfähig?

Produkthaftung und Punitive Damages

Robert Gebetsroither

Ein Unternehmen hat für einen Produkthaftungsfall neben Schadenersatz auch Beträge für sogenannte punitive damages (Strafschadenersatz) als Rückstellung dotiert. Zusätzlich zur strittigen Rückstellungshöhe im Praxisfall ergibt sich die grundsätzliche Frage, ob Strafschadenersatz abzugsfähig ist.

1. Sachverhalt

Ein inländisches Produktionsunternehmen (Ö-GmbH) hat für einen Produkthaftungsfall in den USA eine Rückstellung dotiert. Grundlage ist die Klage eines Arbeiters in den USA. Der Kläger hat sich an seinem Arbeitsplatz beim Arbeiten in einer Anlage erheblich verletzt, wobei er in einen Filter einstieg, während die Anlage nicht ordnungsgemäß abgeschaltet war. Diese Anlage enthält auch von der Ö-GmbH hergestellte Teile. Die Klage weist keinen konkreten Forderungsbetrag aus, sondern der Kläger fordert von den Beklagten eine Summe über 50.000 US-Dollar. Die Beklagten sind die Hersteller und die Betreiber der Anlage. Der Kläger hat in der Klage Fahrlässigkeit vorgeworfen, und zwar im Wesentlichen fährlässige Unterlassungen im Zusammenhang mit den Sicherheitseinrichtungen und dem Personenschutz bei der Anlage. Die beklagte Ö-GmbH hat in den nachfolgenden Jahren des Verfahrenslaufes die ...

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