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SWK 34-35, 5. Dezember 2015, Seite 1524

Steuersparcheckliste 2015

Diesmal unter dem Motto: Steuern sparen vor dem Inkrafttreten der Steuerreform 2015/2016

Thomas Keppert

In diesem Jahr stehen wir wieder einmal vor dem Inkrafttreten einer großen Steuerreform. Ob es sich dabei um die größte der zweiten Republik handelt, wollen wir dahingestellt lassen. Jedenfalls bringt sie für Otto Normalverbraucher eine spürbare Tarifsenkung mit sich. Daher lohnt es sich in diesem Jahr besonders, Einkommensteile in das nächste Jahr zu verschieben. Dies bringt in der Regel eine dauerhafte Steuerersparnis mit sich und nicht nur eine Steuerstundung. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel. Wenn Sie zu den Glücklichen gehören, die dauerhaft mehr als 1 Mio Euro Einkommen haben, dann sollten Sie tunlichst keine Einkommensteile ins Jahr 2016 verschieben, sondern im heurigen Jahr so viel wie möglich mit „lediglich“ 50 % Einkommensteuer versteuern. Andere Aspekte der Steuerreform (Stichwort: Erhöhung der KESt) gebieten wiederum ein Vorziehen von Einkünften noch in das heurige Jahr.

Unter Finanzminister Schelling scheinen nun etwas Ruhe und Kontinuität ins Finanzministerium eingekehrt zu sein. Fachkompetenz ist ihm jedenfalls zu attestieren. Auch auf dem Personalsektor scheint Schelling eine gute Hand zu haben, wie an der Rückholaktion von Eduard Müller als Sektionschef ins ...

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